Bebauungsplan zum Andechser-Hof-Areal sichert Nebeneinander von Gastronomie und Wohnraum.
Am 21. März 2023 hat der Bau- und Ortsplanungsausschuss den Satzungsbeschluss zu dem langwierigen Bauleitplanverfahren für das Areal des ehemaligen Andechser Hofs mit großer Mehrheit abgeschlossen. Neben der Schaffung zusätzlichen Baurechts für Wohnraum in der Ortsmitte sind damit die rechtlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Nutzung der Gastronomie einschließlich Festsaal, Veranstaltungsräumen und Biergarten geschaffen. Mit Hilfe von Herrn Prof. Burgstaller konnte eine sehr ansprechende Gestaltung festgesetzt werden, die sich nach Meinung der Planungsbeteiligten gut in das Ortszentrum einfügt.
Abbildung © Prof. Florian Burgstaller
Mit dem heutigen Eigentümer wurde zunächst angestrebt, dessen ursprünglich erklärte Ziele für das Objekt gemeinsam umzusetzen: zusätzlichen Wohn- und Praxisraum zu schaffen und eine umfängliche gastronomische Nutzung mit Festsaal dauerhaft in einem Gebäude zu erhalten, das sich möglichst stark an der ortsbildprägenden Gestaltung des bestehenden Andechser Hofs orientiert. Die Interessen des Eigentümers deckten sich mit denen der Gemeinde an einem verträglichen Nebeneinander von Wohnen in der Ortsmitte und einer funktionierenden Gastronomie für unsere Bürgerinnen und Bürger. Diese sollte auch einen Saal für größere kommunale und private Veranstaltungen und Feiern bieten sowie den weiteren Betrieb des schönen historischen Biergartens umfassen.
Die ursprüngliche gemeinsame Zielsetzung von Eigentümer und Gemeinde sollte durch entsprechende Verträge und Festlegungen rechtlich geregelt werden, um das gedeihliche Nebeneinander von gastronomischem Betrieb und Wohnen dauerhaft abzusichern. Eine möglichst verlässliche Absicherung der erwünschten gastronomischen Nutzung neben der hinzukommenden Wohnnutzung war ein zentrales Motiv der Gemeinde bei dieser Bauleitplanung.
Nach monatelangen Verhandlungen fand sich der Eigentümer jedoch nicht mehr bereit, die ursprünglich ins Auge gefassten vertraglichen Voraussetzungen, die dafür erforderlich waren, zu schaffen. Die Gemeinde sah sich daher gezwungen auf ein allgemeines Bauleitplanverfahren umzuschwenken, in dem sie auf anderem Weg ihre ortsplanerischen Ziele an dieser ortsprägenden Stelle rechtlich absichern konnte. Auch der nun beschlossene Bebauungsplan umfasst daher neben einer deutlichen Mehrung des Baurechtes für Wohnnutzung auch alle der Gemeinde zur Verfügung stehenden Regelungen zur Sicherung des Gastronomiebetriebes und Biergartens.